Steuerfreie Forschungszulage sichern

Für die Preisermittlung sind individuelle Informationen und weitere Faktoren relevant, die wir gerne mit Ihnen besprechen. Fordern Sie hierzu den Preis an.

Gesetz zur Forschungsförderung: Lernen Sie den Handlungsbedarf zum Erhalt Ihrer Forschungszulage kennen. 

Mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) werden seit dem 1. Januar 2020 die Grundlagenforschung, die industrielle sowie experimentelle Forschung gefördert. Die Forschungszulage knüpft an den Personalaufwand bzw. im Fall der Auftragsforschung an das Entgelt für den Forschungsauftrag an und wird auf die Körperschaftsteuer angerechnet bzw. ausgezahlt. 

KPMG macht den Prozess zur Erlangung der Zulage für Sie transparent. Unsere Experten mit naturwissenschaftlichem beziehungsweise technischem Hintergrund analysieren fragebogenbasiert Ihr Forschungsvorhaben. Nach dem Assessment erhalten Sie die Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und kennen Ihren Handlungsbedarf.

Unternehmen jeder Größe und Branche, die Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung betreiben und in Deutschland steuerpflichtig sind, können eine staatliche Förderung für Forschung und Entwicklung (FuE-Zulage) beantragen. Unsere Expertin Denise Wollmann informiert, was dabei zu beachten ist und wie KPMG Sie dabei unterstützen kann.

Unser Angebot beinhaltet:
  • Assessment der Forschungszulage gemäß FZulG
  • Darstellung der Voraussetzungen für die Förderung – Überblick über den Antragsprozess
  • Einschätzung Ihrer Forschungsprojekte durch unsere Experten
  • Ableitung Ihres Handlungsbedarfs
  • Dokumentation der Ergebnisse (High-level)
  • Begleitung bei der Antragstellung
Für die Preisermittlung sind individuelle Informationen und weitere Faktoren relevant, die wir gerne mit Ihnen besprechen. Fordern Sie hierzu den Preis an.

Gesetz zur Forschungsförderung: Lernen Sie den Handlungsbedarf zum Erhalt Ihrer Forschungszulage kennen. 

Mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) werden seit dem 1. Januar 2020 die Grundlagenforschung, die industrielle sowie experimentelle Forschung gefördert. Die Forschungszulage knüpft an den Personalaufwand bzw. im Fall der Auftragsforschung an das Entgelt für den Forschungsauftrag an und wird auf die Körperschaftsteuer angerechnet bzw. ausgezahlt. 

KPMG macht den Prozess zur Erlangung der Zulage für Sie transparent. Unsere Experten mit naturwissenschaftlichem beziehungsweise technischem Hintergrund analysieren fragebogenbasiert Ihr Forschungsvorhaben. Nach dem Assessment erhalten Sie die Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und kennen Ihren Handlungsbedarf.

Unternehmen jeder Größe und Branche, die Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung betreiben und in Deutschland steuerpflichtig sind, können eine staatliche Förderung für Forschung und Entwicklung (FuE-Zulage) beantragen. Unsere Expertin Denise Wollmann informiert, was dabei zu beachten ist und wie KPMG Sie dabei unterstützen kann.

  • Erhöhung der Chance auf Förderung
  • Steigerung der Effizienz Ihres Antragsprozesses

  • Optimierung der Forschungsaufwandallokation und Erhalt der Zulage
  • Beratung bei der Identifikation und Implementierung einer sachgerechten Dokumentation des förderungswürdigen Personalaufwands bzw. abgrenzbarer Rechnungsbeträge bei Auftragsforschung

Wie ist der konkrete Ablauf des Assessments?
Das Assessment Ihres Forschungsvorhabens erfolgt in drei Schritten:

  • Workshop zur Darstellung der Anforderungen des FZulG mit anschließender Zusendung eines Fragebogens zu Ihren Forschungsprojekten
  • Auswertung des von Ihnen ausgefüllten Fragebogens durch Naturwissenschaftler / Techniker und Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten auf Förderung
  • Darstellung Ihrer Erfolgsaussichten und Ihres Handlungsbedarfs in einem Abschlussgespräch

 

Mit welchen Kosten muss ich bei Beauftragung des Forschungszulagen-Assessments rechnen?
Das Honorar für den Workshop, das Assessment für bis zu drei Forschungsvorhaben Ihres Unternehmens sowie die Antragstellung bei der zuständigen Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) zum Erhalt der F&E Bescheinigung beträgt 19.900 EUR. 
Sollte das Assessment ergeben, dass eine Forschungsförderung nicht in Anspruch genommen werden kann, wird das Projekt abgebrochen; unser Honorar wird dann nur auf Basis der bisher erbrachten Stunden in Rechnung gestellt.

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