Social Security Briefing

Für die Preisermittlung sind individuelle Informationen und weitere Faktoren relevant, die wir gerne mit Ihnen besprechen. Fordern Sie hierzu den Preis an.

Im persönlichen Gespräch mit dem Mitarbeiter behandeln wir alle sozialversicherungsrechtlichen Belange, die bei Einsätzen im Ausland relevant werden.

Voraussetzung für einen erfolgreichen grenzüberschreitenden Arbeitseinsatz ist eine gute sozialversicherungsrechtliche Absicherung des Mitarbeiters. Unsere Beratung berücksichtigt hier die Bereiche Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sowie Familienleistungen.

Ziel des Social Security Briefing ist es, im Gespräch mit dem Mitarbeiter und bei Bedarf seinen Angehörigen die individuellen Umstände des Auslandseinsatzes umfassend zu klären.

Dabei wird der Mitarbeiter unter anderem über ggf. notwendige Antragsverfahren zum Verbleib in der deutschen Sozialversicherung informiert.

Unser Angebot beinhaltet:
  • Individuelle Beratung zu:
  • Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung
  • leistungsrechtlichen Fragen
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Kindergeld
  • Eltern- und Betreuungsgeld
Für die Preisermittlung sind individuelle Informationen und weitere Faktoren relevant, die wir gerne mit Ihnen besprechen. Fordern Sie hierzu den Preis an.

Im persönlichen Gespräch mit dem Mitarbeiter behandeln wir alle sozialversicherungsrechtlichen Belange, die bei Einsätzen im Ausland relevant werden.

Voraussetzung für einen erfolgreichen grenzüberschreitenden Arbeitseinsatz ist eine gute sozialversicherungsrechtliche Absicherung des Mitarbeiters. Unsere Beratung berücksichtigt hier die Bereiche Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sowie Familienleistungen.

Ziel des Social Security Briefing ist es, im Gespräch mit dem Mitarbeiter und bei Bedarf seinen Angehörigen die individuellen Umstände des Auslandseinsatzes umfassend zu klären.

Dabei wird der Mitarbeiter unter anderem über ggf. notwendige Antragsverfahren zum Verbleib in der deutschen Sozialversicherung informiert.

  • Beratung auf Basis der aktuell gültigen Rechtsgrundlagen
  • Entlastung der HR-Abteilung auf Grund weniger Rückfragen seitens der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
  • Sicherung von Leistungsansprüchen bzw. Vorbeugung von Leistungseinbußen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
  • Unterstützung der Arbeitgeber bei Fürsorge- und Informationspflichten gegenüber den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen
  • Transparenz über sozialversicherungsrechtliche Inhalte

  • Antragswesen Sozialversicherung
  • Antrag auf Kindergeld in Deutschland

Weitere Informationen zum Thema „Sozialversicherung“ finden Sie hier.

 

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