Readiness Check Exportkontrolle – Kostenfreie Erstinformation
- Strukturierter Einstieg in die Exportkontroll-Compliance
- Umfassender Ansatz: Länder, Güter, Software, Technologietransfer und Organisationen
- Breit gefächerte Erfahrungen in der operativen Umsetzung exportkontrollrechtlicher Prozesse
- Weitere Informationen zum Readiness Check Exportkontrolle finden Sie hier.
- Readiness Check Exportkontrolle
- Unterstützung bei der Implementierung eines Exportkontrollprozesses und einer Verfahrensdokumentation
Damit Sie die gesetzlichen Anforderungen einhalten, unterstützen wir Sie bei der Einführung eines maßgeschneiderten innerbetrieblichen Kontrollsystems. - Rechtliche Beratung in Einzelfragen des Exports
Die Experten der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH stehen Ihnen für Ihre außenwirtschaftsrechtlichen Fragen nach Abschluss eines separaten Auftrags zur Verfügung.
Wie läuft die Erstinformation?
Die Erstinformation erfolgt als Call, der für Sie kostenfrei und unverbindlich ist. Klicken Sie für eine Terminvereinbarung auf den Button „Erstgespräch vereinbaren“. Nach dieser Erstinformation entscheiden Sie, ob Sie den Readiness Check beauftragen möchten.
Was versteht die EU unter „Gütern mit doppeltem Verwendungszweck“?
Sogenannte Dual-Use-Güter sind Güter, die zu zivilen, aber auch militärischen Zwecken genutzt werden können. Solche Güter dürfen auch innerhalb der EU nur mit einer sogenannten Verbringungsgenehmigung verbracht werden. Darunter fallen beispielsweise Güter für die gemeinschaftliche strategische Überwachung beziehungsweise mit kryptoanalytischen Eigenschaften. Aber auch Softwareübertragungen sind zu screenen: Hätten Sie daran gedacht, dass der Mitarbeiter, der seinen Urlaub in Kuba verbringt und die Software seines Handys aktualisiert, bereits gegen US-Sanktionen verstoßen könnte? Und wie stellen Sie sicher, dass die in einer Cloud eingestellte Software nicht in zulassungsbeschränkten Ländern heruntergeladen wird? Zusätzlich sind sogenannte „Blacklists“ zu Personen und Organisationen sowie behördlichen Genehmigungspflichten bei Lieferungen in sensitive Länder zu berücksichtigen.
Weitere Informationen zu Außenwirtschaftsrecht und Exportkontrolle finden Sie auf unserer Webseite sowie in der englischsprachigen Broschüre „Internal Compliance Programmes for foreign trade controls“.