Inhouse-Schulung: Fachkräfteeinwanderungs-gesetz
- Ausführliche Informationen zum Gesetzgebungsverfahren
- Darstellung der wesentlichen Änderungen inhaltlicher Art
- Darstellung von geänderten Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten für ausländische Mitarbeiter und Unternehmen
- vierstündige Schulung in exklusiver Runde in Ihrem Unternehmen
Gerne unterstützen wir Sie auch im Nachgang beim Anpassen und Schaffen neuer Prozesse in Ihrem Unternehmen, damit Sie mit Inkrafttreten des Gesetzes startklar sind.
Wir werden eine Verwaltungspauschale in Höhe von 5 Prozent bezogen auf das Nettohonorar in Rechnung stellen. Mit der Pauschale sind beispielsweise Aufwände für die Nutzung von Telekommunikation, Datenbanken, Sekretariaten sowie Druck- und Graphik-Support abgegolten. Zusätzlich werden wir im Zusammenhang mit der Leistungserbringung erforderliche, unmittelbar zuordenbare Kosten in Rechnung stellen. Dazu gehören insbesondere Reisekosten sowie Kosten von externen Anbietern auf Basis der tatsächlich anfallenden Kosten. Die oben genannten Honorarbeträge verstehen sich als Nettobeträge und erhöhen sich um die gegebenenfalls entstehende gesetzliche Umsatzsteuer. Zusätzlich zu dem Pauschalhonorar müssten Sie nur noch die Reisekosten unseres Experten tragen.