KPMG Grundsteuer Digital – Testnutzung | Jetzt bestellen
- Alle relevanten Immobilien- und Grundsteuerdaten im Überblick
- Berechnung der Grundsteuerwerte basierend auf der aktuellen Gesetzeslage der Reform
- Generierung und Übermittlung der Grundsteuererklärung und erforderlicher Dokumente per Knopfdruck
- Effizientes Bescheidmanagement
Welche Systemvoraussetzungen muss mein Unternehmen erfüllen?
Browser: Internet Explorer 11 und höher, Chrome ab Version 60. Cookies, HTML5, JavaScript sowie das Öffnen von Pop-ups müssen aktiviert sein.
Hardware: Bildschirmauflösung sollte auf mindestens 1366 x 768 Pixel eingestellt sein.
Betriebssystem: KPMG Grundsteuer Digital ist eine Browser-Applikation und läuft auf allen gängigen Betriebssystemen.
Software: MS Excel ab Version 2010. Zukünftige Versionen werden auch weitere Formate wie zum Beispiel MS PowerPoint unterstützen.
Welche Informationen müssen bereitgestellt werden, um den KPMG-Grundsteuer-Digital-Zugang einzurichten?
Zur Einrichtung des KPMG-Grundsteuer-Digital-Zugangs benötigen wir von Ihnen lediglich eine Liste mit den Usernamen (Name, Vorname, E-Mail-Adresse) Ihrer Mitarbeiter, für die ein Testzugang eingerichtet werden soll.
Wann beginnt die Laufzeit der Testnutzung?
Unmittelbar nach Annahme des Angebots durch KPMG (Vertragsabschluss, siehe Menü / Mein Account / How it works) werden wir Ihren KPMG-Grundsteuer Digital-Zugang einrichten. Die Laufzeit des Testbetriebs beginnt mit der Übermittlung der Zugangsdaten.
Was passiert nach Ablauf des Testzeitraums?
Der KPMG-Grundsteuer-Digital-Testzugang wird für die Dauer von 14 Kalendertagen bereitgestellt und endet danach automatisch. KPMG wird die Zugriffsmöglichkeiten, einschließlich der von Ihnen gespeicherten Anwendungsdaten, löschen bzw. sperren, soweit keine gesetzlichen Speicher- oder Archivierungspflichten seitens KPMG bestehen. Eine Verlängerung des Testzeitraums ist nach vorheriger Absprache möglich.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auf der KPMG-Themenseite „Anmerkungen zur Neuregelung der Grundsteuer“ und dem KPMG Klardenker Artikel “Reform der Grundsteuer – einfach ist anders“.