Erstellung Umsatzsteuererklärung
- Erstellung der Umsatzsteuererklärung
- Plausibilitätscheck der zur Verfügung gestellten Daten
- Verprobung der Umsatzsteuererklärung („UStE“) mit Jahresabschluss
- Elektronische Übermittlung ans Finanzamt
Basis
- Stichprobenhafte Überprüfung von Eingangsbelegen auf formelle Richtigkeit
- Jour Fixe Gespräche / Telefonate
Komfort
- Umsatzsteuerliche Würdigung ausgewählter Sachverhalte/Data Analytics
- Korrespondenz mit Finanzverwaltung (Beantwortung Rückfragen oder Einlegen fristwahrender Einspruch ohne Begründung)
- Prüfung des Steuerbescheides (erstmalige Veranlagung)
- Hohe Rechtssicherheit und Routine bei der Erfüllung umsatzsteuerlicher Pflichten
- Entlastung interner Ressourcen
- Identifizierung umsatzsteuerlicher Optimierungspotentiale
- Große wie auch kleine Unternehmen profitieren von der umsatzsteuerlichen Praxiserfahrung (und entscheiden selbst über den Umfang der Mitwirkung)
Sie haben Ihr Geschäft international ausgerichtet? Zu Ihrem Unternehmen gehören Standorte im In- und/oder Ausland? Zusätzlich zu den oben genannten Paketen erhalten Sie weitere Leistungen, bspw. zu Organschaften, internationalem Waren- oder Dienstleitungsverkehr oder Vorsteueraufteilung.
Wir werden eine Verwaltungspauschale in Höhe von 5 Prozent bezogen auf das Nettohonorar in Rechnung stellen. Mit der Pauschale sind beispielsweise Aufwände für die Nutzung von Telekommunikation, Datenbanken, Sekretariaten sowie Druck- und Graphik-Support abgegolten. Zusätzlich werden wir im Zusammenhang mit der Leistungserbringung erforderliche, unmittelbar zuordenbare Kosten in Rechnung stellen. Dazu gehören insbesondere Reisekosten sowie Kosten von externen Anbietern auf Basis der tatsächlich anfallenden Kosten. Die oben genannten Honorarbeträge verstehen sich als Nettobeträge und erhöhen sich um die gegebenenfalls entstehende gesetzliche Umsatzsteuer.