Erstellung Ertragsteuererklärungen
- Erstellung der Ertragsteuererklärungen
- Kick-off Call, u. a. Abstimmung des Zeitplans
- Datenanforderung und Plausibilitätsprüfung der zur Verfügung gestellten Daten
- Ableitung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz und Erläuterung der Wertansätze
- Elektronische Übermittlung an das Finanzamt
- Elektronische Übermittlung der E-Bilanz einschließlich des E-Anlagenspiegels
Basis
- Erstellung der E-Bilanz sowie des E-Anlagenspiegels
- Jour Fixe Gespräche / Telefonate
- Erinnerung an rechtzeitige Datenanlieferung
- Übermittlung individueller Anlagen per Post an das Finanzamt
- Prüfung der Steuerbescheide (erstmalige Veranlagung außer Gewerbesteuerbescheide) und diesbezüglicher Fristen sowie Einlegen fristwahrender Einsprüche
Komfort
- Abgleich der Steuerkonten für die Körperschaftsteuer für den laufenden Veranlagungszeitraum
- Abstimmung und Anpassung von Vorauszahlungen auf Basis der Steuererklärung
- Empfangsvollmacht
- Korrespondenz mit der Finanzverwaltung (Beantwortung von Rückfragen zu der Steuererklärung)
- Mehr Effizienz und Rechtssicherheit bei der Erstellung Ihrer betrieblichen Steuererklärungen
- Drei unterschiedliche Leistungspakete zugeschnitten auf Ihren Bedarf
- Länder- und branchenspezifisches Expertenwissen zum Thema Steuerdeklaration
Je nach Bedarf umfassen unsere Pakete auch die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages auf Betriebsstätten sowie die steuerliche Berücksichtigung von Dividenden und Ausschüttungen und ggfs. Auslandssachverhalten.
Wir werden eine Verwaltungspauschale in Höhe von 5 Prozent bezogen auf das Nettohonorar in Rechnung stellen. Mit der Pauschale sind beispielsweise Aufwände für die Nutzung von Telekommunikation, Datenbanken, Sekretariaten sowie Druck- und Graphik-Support abgegolten. Zusätzlich werden wir im Zusammenhang mit der Leistungserbringung erforderliche, unmittelbar zuordenbare Kosten in Rechnung stellen. Dazu gehören insbesondere Reisekosten sowie Kosten von externen Anbietern auf Basis der tatsächlich anfallenden Kosten. Die oben genannten Honorarbeträge verstehen sich als Nettobeträge und erhöhen sich um die gegebenenfalls entstehende gesetzliche Umsatzsteuer.