Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
- Nutzung der Online-ID-Funktionen mit eAT
- Der eAT ist robuster als ein Klebetikett im Reisepass
- Eine vorzeitige Formatänderung erspart Handlungsbedarf im Sommer 2021
Wer benötigt einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)?
Der eAT ist ein besonderes Format für die Erteilung eines längerfristigen Aufenthaltstitels. (Nationale) Visa, die für die Einreise erteilt werden, unterliegen einem eigenständigen Format. Für jenes Format ist ebenfalls eine Anbringung direkt im Reisepass vorgesehen, also als Klebeetikett.
Was kann ich mir unter einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) konkret vorstellen?
Der eAT hat die Form einer Scheckkarte. Er enthält neben den lesbaren Daten wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Art des Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis etc.) und dessen Rechtsgrundlage auch die Staatsangehörigkeit, das Geschlecht, die Größe und Augenfarbe, die Wohnanschrift in Deutschland, die Unterschrift des Inhabers, die Seriennummer und Gültigkeitsdauer des zugehörigen Passes oder Passersatzpapiers sowie ein Lichtbild und eine automatische Lesezone mit dem Großteil der sichtbaren Angaben.
Mit welchen Kosten müsste ich bei Beauftragung der Formatänderung meines aktuellen Aufenthaltstitels in einen eAT rechnen?
Für die Beratung und Durchführung der Titeländerung fallen 400 Euro (netto) pro Person an, für deren eAT eine Änderung durchgeführt werden soll. Hinzu kämen die anfallenden Verwaltungsgebühren in Höhe von 67 Euro für die Ausstellung eines eAT.