Einheitsrechnungslegung für Stiftungen
- Erfüllung der Pflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde und dem Finanzamt
- Effiziente Bearbeitung durch Prozesse und Tools (auch für Wertpapierübersicht und Mittelverwendung)
- Entfallen zusätzlicher Nebenrechnungen
- Zeitersparnis für Sie
- Jahresabschluss als Dokumentation zur internen Präsentation des vergangenen Jahres
Weitere Informationen zum Stiftungsmanagement finden Sie hier.