Einbürgerung in Deutschland
- Sie profitieren von dem internationalen KPMG-Netzwerk und unserem multidisziplinären Ansatz.
- Unsere jahrelange Erfahrung lässt uns Herausforderungen schnell erkennen.
- Unser Know-how basiert auf einer Vielzahl von Antragsverfahren.
- Wir helfen, individuellen Besonderheiten Rechnung zu tragen.
- Unsere staatsangehörigkeitsrechtliche Unterstützung ist „End-to-End“.
In staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren werden oft Übersetzungen, Legalisationen oder Apostillen benötigt. Dies können wir koordinieren und zusammen mit unseren Kooperationspartner KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und seinem KPMG-Netzwerk oder (sonstigen) Unterauftragnehmern übernehmen.
Mit welchen Kosten muss ich für die hier angebotene Dienstleistung „Einbürgerung in Deutschland“ rechnen?
Voraussehbarkeit und Planbarkeit von Kosten ist uns wichtig. Ein Auftrag sollte nicht mit Kontroversen darüber enden.
Für Fälle mit durchschnittlicher Komplexität beträgt unser Pauschalhonorar 5.000 Euro.
1.250 Euro entfallen hierbei auf die Erstberatung, bei der die Erfolgsaussichten Ihres Einbürgerungsantrags eingeschätzt werden, und 3.750 Euro auf die Antragsdurchführung.
Mehraufwand zeigen wir vorab an. Die Rechnungstellung erfolgt mit Abschluss des Verfahrens.