Deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten
- Sie profitieren von dem internationalen Netzwerk von KPMG und unserem multidisziplinären Ansatz
- So weit wie möglich, führen wir das Verfahren für Sie von Deutschland aus
- Unsere jahrelange Erfahrung lässt uns Herausforderungen schnell erkennen
In staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren werden oft Übersetzungen, Legalisationen oder Apostillen benötigt. Dies können wir koordinieren und zusammen mit Partnern aus dem KPMG-Netzwerk oder (sonstigen) Unterauftragnehmern übernehmen.
Was kostet die Beratung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit?
Voraussehbarkeit und Planbarkeit von Kosten sind uns wichtig. Ein Auftrag sollte nicht mit Kontroversen darüber enden. Für Fälle mit durchschnittlicher Komplexität beträgt unser Pauschalhonorar 4.000 Euro (netto) pro Person.
1.000 Euro entfallen hierbei auf die Erstberatung, bei der die Erfolgsaussichten Ihres Antrags auf Beibehaltungsgenehmigung eingeschätzt werden, und 3.000 Euro auf die Antragsdurchführung.
Hinzu kämen gegebenenfalls die anfallenden Verwaltungsgebühren (z.B. für die Ausstellung der Urkunde).
Mehraufwand zeigen wir vorab an.