KPMG DAC6 Processor – Testnutzung | Fragen Sie Ihren Testzugang an
- Workflow-Management
- Einfache Datenkonsolidierung für Entscheidungen zur Meldepflicht
- MS Azure Cloud garantiert eine sichere und stabile Anwendung zu überschaubaren Kosten
- Besondere Effizienz durch Konfiguration Ihrer Präferenzen
- Verbesserung des Tax-Compliance-Management-Systems
- Hohe Flexibilität durch anpassbaren Workflow und Stage-Konzept
- Bereitstellung der Vollversion von KPMG DAC6 Processor als Software-as-a-Service-Leistung
- Beratungsleistung bei der Organisation Ihres Meldemanagements: Anpassung des Prozesses zur Erfassung, Bewertung und Meldung anzeigepflichtiger Gestaltungen an Ihre individuellen Bedürfnisse.
Welche Systemvoraussetzungen muss mein Unternehmen erfüllen?
Browser: Internet Explorer 11 und höher, Chrome ab Version 60. Cookies, HTML5, JavaScript sowie das Öffnen von Popups müssen aktiviert sein.
Hardware: Bildschirmauflösung sollte auf mindestens 1366 x 768 Pixel eingestellt sein.
Betriebssystem: KPMG DAC6 ist eine Browser-Applikation und läuft auf allen gängigen Betriebssystemen. Die Nutzung von KPMG DAC6 über mobile Endgeräte ist in der Entwicklung.
Software: MS Excel ab Version 2010. Zukünftige Versionen werden auch weitere Formate wie zum Beispiel MS PowerPoint unterstützen.
Welche Informationen müssen bereitgestellt werden, um den KPMG-DAC6-Processor-Zugang einzurichten?
Zur Einrichtung des KPMG-DAC6-Zugangs benötigen wir von Ihnen lediglich eine Liste mit Usernamen (Name, Vorname, E-Mail-Adresse) Ihrer Mitarbeiter, für die ein Testzugang eingerichtet werden soll.
Wann beginnt die Laufzeit der Testnutzung?
Unmittelbar nach Annahme des Angebots durch KPMG (Vertragsabschluss, siehe Menü / Mein Account / How it works) werden wir Ihren KPMG-DAC6-Processor-Zugang einrichten. Die Laufzeit des Testbetriebs beginnt mit der Übermittlung der Zugangsdaten.
Was passiert nach Ablauf des Testzeitraums?
Der KPMG-DAC6-Processor-Testzugang wird für die Dauer von 60 Kalendertagen bereitgestellt und endet danach automatisch. KPMG wird die Zugriffsmöglichkeiten, einschließlich der von Ihnen gespeicherten Anwendungsdaten, löschen bzw. sperren, soweit keine gesetzliche Speicher- oder Archivierungspflichten seitens KPMG bestehen. Eine Verlängerung des Testzeitraums ist nach vorheriger Absprache möglich.
Weitere Informationen zum KPMG DAC6 Processor finden Sie in unserem Flyer sowie auf der KPMG-Webseite.
Allgemeine Informationen zur Anzeigepflicht von Steuergestaltungen nach EU-Richtlinie 2018/882/EU (DAC6) können Sie hier nachlesen.