Aufenthaltstitel für Mitarbeiter und Familienangehörige – Erstverfahren
- Sie profitieren von unserem Know-how aus tausenden von Antragsverfahren
- Wir informieren die Beteiligten über die notwendigen aufenthaltsrechtlichen Schritte
- Wir übernehmen einen Teil Ihrer Alltagsaufgaben, Sie gewinnen Kapazitäten
- Durch standardisierte Prozesse und Kommunikation handeln wir voraussehbar
- Nichtsdestotrotz helfen wir, individuellen Besonderheiten Rechnung zu tragen
- Unsere aufenthaltsrechtliche Unterstützung erfolgt „End-to-End“
In aufenthaltsrechtlichen Verfahren werden oft Übersetzungen, Legalisationen oder Apostillen benötigt. Dies können wir koordinieren und zusammen mit Partnern aus dem KPMG-Netzwerk oder sonstigen Unterauftragnehmern übernehmen. Gleiches gilt für die Begleitung zu Behörden im Inland.
Die Voraussehbarkeit und Planbarkeit von Kosten ist uns wichtig. Ein Auftrag sollte nicht mit Kontroversen darüber enden. Deshalb ist unser Honorar ein Pauschalhonorar für Fälle mit durchschnittlicher Komplexität. Mehraufwand zeigen wir vorab an. Die Rechnungstellung erfolgt mit Abschluss der Verfahren.
Die Erstellung von Arbeitsverträgen oder vergleichbaren arbeitsvertraglichen Vereinbarungen für den Einsatz des Mitarbeiters sind nicht inbegriffen. Natürlich können Sie aber auch von unserer Expertise in diesem Bereich profitieren. Die Gestaltung von Arbeitsverträgen wie auch Fragen des allgemeinen Arbeitsrechts gehören zur Kernkompetenz von KPMG Law.