Aufenthaltsrechtlicher Quick Check
- Verlässliche Experteneinschätzung
- Frühzeitiges Erkennen von aufenthaltsrechtlichen Hürden (z. B. unzureichende Qualifikation des Mitarbeiters, lange Vorlaufzeiten etc.)
Sie möchten von uns nicht nur einen Parcours-Plan, damit Sie die Hürden sicher überwinden können. Ihnen ist daran gelegen, dass wir das gesamte aufenthaltsrechtliche Verfahren des Mitarbeiters (und seiner Familie) betreuen. Sehr gerne unterstützen wir auch dabei.
Wir werden eine Verwaltungspauschale in Höhe von 5 Prozent bezogen auf das Nettohonorar in Rechnung stellen. Mit der Pauschale sind beispielsweise Aufwände für die Nutzung von Telekommunikation, Datenbanken, Sekretariaten sowie Druck- und Graphik-Support abgegolten. Zusätzlich werden wir im Zusammenhang mit der Leistungserbringung erforderliche, unmittelbar zuordenbare Kosten in Rechnung stellen. Dazu gehören insbesondere Reisekosten sowie Kosten von externen Anbietern auf Basis der tatsächlich anfallenden Kosten. Die oben genannten Honorarbeträge verstehen sich als Nettobeträge und erhöhen sich um die gegebenenfalls entstehende gesetzliche Umsatzsteuer. Voraussehbarkeit und Planbarkeit von Kosten sind uns wichtig. Ein Auftrag sollte nicht mit Kontroversen darüber enden. Deshalb ist unser Honorar ein Pauschalhonorar, welches sich je nach bewertetem Fall eines ausländischen Mitarbeiters ergibt.