AStG-Health Check
- Konzernweit AStG-konform agieren
- Dokumentation der Erfüllung der AStG-rechtlichen Anforderungen
- Enthaftung bei Einrichtung / Dokumentation entsprechender Analyseprozesse
- AStG-Analyse als Teilbereich einer umfassenden Wertschöpfungskettenanalyse (Value Chain Analysis)
- Ergänzende Analyse einzelner Risikofelder wie Betriebsstätten, Zins- und Lizenzzahlungen
Wir werden eine Verwaltungspauschale in Höhe von 5 Prozent bezogen auf das Nettohonorar in Rechnung stellen. Mit der Pauschale sind beispielsweise Aufwände für die Nutzung von Telekommunikation, Datenbanken, Sekretariaten sowie Druck- und Graphik-Support abgegolten. Zusätzlich werden wir im Zusammenhang mit der Leistungserbringung erforderliche, unmittelbar zuordenbare Kosten in Rechnung stellen. Dazu gehören insbesondere Reisekosten sowie Kosten von externen Anbietern auf Basis der tatsächlich anfallenden Kosten. Die oben genannten Honorarbeträge verstehen sich als Nettobeträge und erhöhen sich um die gegebenenfalls entstehende gesetzliche Umsatzsteuer.
Weiterführendes Infomaterial zu unserem AStG Health Check finden Sie hier.