Antrag auf Erstattung der Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung

Für die Preisermittlung sind individuelle Informationen und weitere Faktoren relevant, die wir gerne mit Ihnen besprechen. Fordern Sie hierzu den Preis an.

Ihr Mitarbeiter hat während seiner Beschäftigung in Deutschland Beiträge zur deutschen Rentenversicherung gezahlt und möchte diese erstatten lassen? Wir helfen gern.

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können aus unterschiedlichen Gründen erstattet werden, zum Beispiel wenn eine Person für einen begrenzten Zeitraum in Deutschland tätig war. Voraussetzung hierfür ist u. a., dass die Mitarbeiter/innen aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und sich danach nicht mehr freiwillig versichern dürfen.

In bestimmten Fällen steht der Erstattungsbetrag auch dem Arbeitgeber zu. Wir beraten Sie und Ihre Mitarbeiter/innen gern hinsichtlich der Erstattungsvoraussetzungen und unterstützen bei der notwendigen Antragstellung.

Unser Angebot beinhaltet:
  • Datenerhebung und -prüfung
  • Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen
  • Antrag auf Erstattung beim Rentenversicherungsträger
  • Prüfung des Erst-Bescheides
Für die Preisermittlung sind individuelle Informationen und weitere Faktoren relevant, die wir gerne mit Ihnen besprechen. Fordern Sie hierzu den Preis an.

Ihr Mitarbeiter hat während seiner Beschäftigung in Deutschland Beiträge zur deutschen Rentenversicherung gezahlt und möchte diese erstatten lassen? Wir helfen gern.

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können aus unterschiedlichen Gründen erstattet werden, zum Beispiel wenn eine Person für einen begrenzten Zeitraum in Deutschland tätig war. Voraussetzung hierfür ist u. a., dass die Mitarbeiter/innen aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und sich danach nicht mehr freiwillig versichern dürfen.

In bestimmten Fällen steht der Erstattungsbetrag auch dem Arbeitgeber zu. Wir beraten Sie und Ihre Mitarbeiter/innen gern hinsichtlich der Erstattungsvoraussetzungen und unterstützen bei der notwendigen Antragstellung.

  • Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen für den Mitarbeiter – damit erhöhte Mobilitätsbereitschaft des Mitarbeiters
  • Ggf. Erstattungsanspruch für den Arbeitgeber
     

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