Managed Services | A1 – Bescheinigungsverfahren

Für die Preisermittlung sind individuelle Informationen und weitere Faktoren relevant, die wir gerne mit Ihnen besprechen. Fordern Sie hierzu den Preis an.

Doppelte Sozialversicherungsbeiträge und Bußgelder bei grenzüberschreitender Tätigkeit in EU/EWR-Ländern sowie der Schweiz vermeiden. Wir übernehmen das Antrags- und Bescheinigungsverfahren gerne für Sie.

Bei vorübergehenden Arbeitseinsätzen im EU/EWR-Ausland bzw. der Schweiz zahlt der Mitarbeiter in aller Regel weiterhin seine Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland. Um zu vermeiden, dass zusätzlich auch im Ausland Beiträge anfallen, muss der Mitarbeiter eine A1-Bescheinigung vorlegen. Aktuell mehren sich die Kontrollen im Ausland. Bei fehlender Bescheinigung drohen dem Arbeitgeber empfindliche Bußgelder. Darüber hinaus muss die Antragstellung in Deutschland seit dem 01. Juli 2019 zwingend elektronisch erfolgen.
Ihnen fehlen dafür interne Prozesse und/oder die notwendigen personellen Ressourcen? Dann lassen Sie die A1-Beantragung und -Abwicklung von unseren Global-Mobility-Services-Experten erledigen. 
Wir übernehmen den kompletten A1-Beantragungsprozess für Sie, damit Ihre Dienstreisenden ohne Bürokratieaufwand jederzeit mit gültiger Bescheinigung reisen.
Weitere Informationen finden Sie hier

Unser Angebot beinhaltet:
  • Einsammeln aller antragsrelevanten Informationen
  • Sozialrechtliche Würdigung des Auslandseinsatzes
  • Antragstellung bei dem zuständigen Sozialversicherungsträger
  • Prüfen der Bescheinigung
  • Übersendung der A1-Bescheinigung an den Reisenden
Für die Preisermittlung sind individuelle Informationen und weitere Faktoren relevant, die wir gerne mit Ihnen besprechen. Fordern Sie hierzu den Preis an.

Doppelte Sozialversicherungsbeiträge und Bußgelder bei grenzüberschreitender Tätigkeit in EU/EWR-Ländern sowie der Schweiz vermeiden. Wir übernehmen das Antrags- und Bescheinigungsverfahren gerne für Sie.

Bei vorübergehenden Arbeitseinsätzen im EU/EWR-Ausland bzw. der Schweiz zahlt der Mitarbeiter in aller Regel weiterhin seine Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland. Um zu vermeiden, dass zusätzlich auch im Ausland Beiträge anfallen, muss der Mitarbeiter eine A1-Bescheinigung vorlegen. Aktuell mehren sich die Kontrollen im Ausland. Bei fehlender Bescheinigung drohen dem Arbeitgeber empfindliche Bußgelder. Darüber hinaus muss die Antragstellung in Deutschland seit dem 01. Juli 2019 zwingend elektronisch erfolgen.
Ihnen fehlen dafür interne Prozesse und/oder die notwendigen personellen Ressourcen? Dann lassen Sie die A1-Beantragung und -Abwicklung von unseren Global-Mobility-Services-Experten erledigen. 
Wir übernehmen den kompletten A1-Beantragungsprozess für Sie, damit Ihre Dienstreisenden ohne Bürokratieaufwand jederzeit mit gültiger Bescheinigung reisen.
Weitere Informationen finden Sie hier

  • Effizientes Informationsmanagement durch standardisierte Datenabfrage und Prozesse
  • Sozialversicherungsrechtliche Prüfung auf hohem Qualitätsniveau durch Global-Mobility-Experten
  • Compliance – ins Ausland reisende Mitarbeiter tragen eine gültige Bescheinigung mit sich
  • Schonung der eigenen Kapazitäten durch Outsourcing

A1-Antragsprozess: Wir machen Sie fit
Gerne unterstützen wir Sie beim Aufsetzen interner Prozesse, bei der Kontrolle der laufenden Compliance oder der Schulung Ihrer Mitarbeiter zur selbstständigen Beantragung. Kontaktieren Sie uns über die Buttons „Preis anfragen“ oder „Rückruf anfordern“.

EU-Meldepflichten
In vielen Staaten wie zum Beispiel der Schweiz, Österreich und Belgien müssen Entsendemeldungen fristgerecht vor Beginn der Reise elektronisch abgegeben werden. Dadurch soll auch sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmer ein angemessenes Gehalt erhalten. Sieht Ihr Reisemanagement das vor? 

KPMG LINK Business Traveler Tool
Unsere Technologielösung für alle Unternehmen mit vielen im Ausland tätigen Mitarbeitern – sie verbindet Effizienz und Compliance für das Unternehmen und jeden Mitarbeiter. 

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Wir bieten personelle Entlastung, indem wir Ihnen Spezialisten zur Seite stellen.

  • Flexible Unterstützung bei vorübergehendem Personalbedarf
  • Betreuung der Mitarbeiter
  • Anträge (u. a. Lohnsteuer)
  • Entsendegespräche
  • Koordination mit externen Dienstleistern (z. B. Rechnungsprüfung)

Social Security Briefing

Individuelle Beratung zur Sozialversicherung und Familienleistungen bei Auslandseinsätzen.

  • Beratung zu:
  • Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Kindergeld

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